Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen: Verbuchen sämtlicher Geldein u. -ausgänge; Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen; Bearbeiten von Lastschriftbuchungen; Überwachen von Zahlungseingängen; Mahnen, ggfs. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand; Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten; Rechnungskontrolle; Anweisen und Veranlassen von Zahlungen; Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung; Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen; Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft; Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen; Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen; Veranlassen von Heizkostenabrechnungen; Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch); Kennen und Beachten von Lohn-/ Einkommenssteuer/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.
Technische Leistungen: Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln; Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen); Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister; Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne); Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude- Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung; Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.); Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadenmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung; Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen; Beauftragen von Sachverständigen; Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen;
Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern; Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten; Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung; Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft; Beraten von Eigentümern, Hausmeistern; Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.); Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung; Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer; Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen; Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietung, gewerbliche Nutzung); Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister); Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.
„Das reicht Ihnen erst einmal? Ein Glück, denn die Aufzählung
ließe sich noch eine Weile ausführen.“
Was leisten wir mehr?
Technische Verwaltung
Regelmäßige Objektbegehungen – Erfahrung im Bereich Sanierung ( z.B.: Fassaden-, Beton-, Flachdachsanierung) – Übernahme Bauleitung nach Auftragslage – Erreichbarkeit in Notfällen nach Büroschluss (Nachricht per E-Mail auf unsere Handy`s)
Kaufmännische Verwaltung
EDV-Buchhaltung mit Geldbestandsnachweis – Rücklagekonten nach Wunsch der Eigentümer – alle Konten als Treuhandkonten auf den Namen der Gemeinschaft – auf Wunsch Verfügungsbeschränkung (2. Unterschrift) bei Rücklagen – jährliche Belegprüfung durch Beirat erleichtert durch unser Checksystem – Abrechnung im ersten Halbjahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres – Eigentümerversammlung unmittelbar (Frist) nach Abrechnung – Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Eigentümer jederzeit möglich – Nachweis der Verrechnungskonten (z.B.: Versicherungsschäden) – zügiger Übergang zu Mahn- und Gerichtsverfahren bei Zahlungsrückständen und vehemente Verfolgung von Außenständen – Vermögensschadenversicherung der Verwaltung über DM 100.000,– – Internetservice (Infos zum Objekt, zu Recht und anderen Themen)
Die Abrechnung
Gesamtabrechnung mit Übersicht über die Geldbewegungen des Jahres und Abrechnungskontrolle nach buchhalterischen Grundlagen aber für „Normalsterbliche“ verständlich gegliedert – Einzelabrechnung mit Übersicht über Gesamtkosten, Gesamtumlage, geleistete Zahlungen und zeitanteilige Splittung – Ausweis der umlegbaren Kosten für vermietende Eigentümer, dadurch für diese erleichtertes Abrechnen mit den Mietern – vor Versand der Abrechnungsunterlagen gründliche Belegprüfung in Zusammenarbeit mit den Beiräten – Vermögensübersicht mit Rücklagenentwicklung